Dentalcoop Zahnarztpraxis gewährt auf die ärztliche Behandlung und die dazu gehörigen zahntechnischen Arbeiten eine schriftliche Qualitätsgarantie (Garantiekarte)
Beim fixen Zahnersatz: 3 Jahre
Beim ausnehmbare Zahnersatz: 2 Jahre
Beim Füllungen: 1 Jahre
Beim Implantate: 5 Jahre
Die Garantiezeit wird kürzer oder erlischt in folgenden Fällen:
Bei allgemeinen Erkrankungen, die eine schädliche Auswirkung auf das Parodontium haben, zb. Diabetes, Osteoporose
Bei einer vor der Anfertigung des Zahnersatzes bereits vorhandenen bzw. Unbehandelten Kieferdisfunktion
Bei besonders schweren Deformierungen durch Zahnreiheanomalie
Bei Parodontitis bzw. Zahnfleischentzündungen, die sich trotz regelmässiger Behandlung nicht heilen
Bei vernachlässiger Mundhygene
Wenn der festsitzender wegeb endogener Entzündung oder sonstiger Erkrankungen des Parodontiums entfernt werden muss, und die Stützzähne bei der Eingliederung des Ersatzes nachweisbar gesund waren
Wenn der Patient allgemeine Krankheiten verschweigt, vowon der Arzt Kenntniss hätte haben müssen, zb. Epilepsie, Hepatitis, usw.
Wenn der Austausch des Zahnersatzes wegen einer groben Veränderung zb. Kieferbruch oder Trauma begründet ist.
Wenn der Patient die Vorschriften des Arztes nicht einhält
Wenn Wunsch des Patienten ein Probenersatz gemacht wurde, und er vom Arzt dokumentiert wurde(bei Extensiongliedern mit besonderer Aufsetzungsposition, Überextensionierung)
Wenn der Zahnersatz vom Patienten nicht richtig behandelt wird
Wenn der Patient an den regelmässigen Kontrolluntersuchungen nicht teilnimmt
Wenn der Patient die Vorschriften des Arztes nicht einhält
Wenn Wunsch des Patienten ein Probenersatz gemacht wurde, und er vom Arzt dokumentiert wurde(bei Extensiongliedern mit besonderer Aufsetzungsposition, Überextensionierung)
Wenn der Zahnersatz vom Patienten nicht richtig behandelt wird