Dentalcoop Zahnarztpraxis gewährt auf die ärztliche Behandlung und die dazu gehörigen zahntechnischen Arbeiten eine schriftliche Qualitätsgarantie (Garantiekarte)
Beim fixen Zahnersatz: 3 Jahre
Beim ausnehmbare Zahnersatz: 2 Jahre
Beim Füllungen: 1 Jahre
Beim Implantate: 5 Jahre
Die Garantiezeit wird kürzer oder erlischt in folgenden Fällen:
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Bei allgemeinen Erkrankungen, die eine schädliche Auswirkung auf das Parodontium haben, zb. Diabetes, Osteoporose
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Bei einer vor der Anfertigung des Zahnersatzes bereits vorhandenen bzw. Unbehandelten Kieferdisfunktion
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Bei besonders schweren Deformierungen durch Zahnreiheanomalie
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Bei Parodontitis bzw. Zahnfleischentzündungen, die sich trotz regelmässiger Behandlung nicht heilen
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Bei vernachlässiger Mundhygene
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Wenn der festsitzender wegeb endogener Entzündung oder sonstiger Erkrankungen des Parodontiums entfernt werden muss, und die Stützzähne bei der Eingliederung des Ersatzes nachweisbar gesund waren
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Wenn der Patient allgemeine Krankheiten verschweigt, vowon der Arzt Kenntniss hätte haben müssen, zb. Epilepsie, Hepatitis, usw.
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Wenn der Austausch des Zahnersatzes wegen einer groben Veränderung zb. Kieferbruch oder Trauma begründet ist.
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Wenn der Patient die Vorschriften des Arztes nicht einhält
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Wenn Wunsch des Patienten ein Probenersatz gemacht wurde, und er vom Arzt dokumentiert wurde(bei Extensiongliedern mit besonderer Aufsetzungsposition, Überextensionierung)
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Wenn der Zahnersatz vom Patienten nicht richtig behandelt wird
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Wenn der Patient an den regelmässigen Kontrolluntersuchungen nicht teilnimmt
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Wenn der Patient die Vorschriften des Arztes nicht einhält
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Wenn Wunsch des Patienten ein Probenersatz gemacht wurde, und er vom Arzt dokumentiert wurde(bei Extensiongliedern mit besonderer Aufsetzungsposition, Überextensionierung)
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Wenn der Zahnersatz vom Patienten nicht richtig behandelt wird

